Allgemeine Geschäftsbedingungen
A) Allgemeines – Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen RENOfloor® GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Häderer, Mittlere Stämmig 2, 97292 Uettingen, Telefon 09369/ 90670, Fax 09369/ 906777, E-Mail: info@renofloor.de (im Folgenden kurz Verkäufer) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
B) Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht, wie in der Widerrufsbelehrung beschrieben, zu. Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.
C) Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Bestellung und Auftragsannahme
1.1 Bestellungen des Kunden stellen lediglich ein Angebot an den Verkäufer zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch den Verkäufer.
1.2 Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.
1.3 Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers; es sei denn, es handelt sich um ein Bargeschäft.
1.4 Abweichungen der bestellten oder gelieferten Artikel von der Bestellung, insbesondere im Hinblick auf Material und Ausführung, behalten wir uns im Rahmen des technischen Fortschrittes ausdrücklich vor.
2. Lieferbedingungen
2.1 Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen können noch Versandkosten anfallen. Nähere Bestimmungen zu ggf. anfallenden Versandkosten sind dem Angebot/ Auftragsbestätigung zu entnehmen.
2.2 Der Verkäufer liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.
2.3 Die Kosten der Versendung trägt der Käufer. Die Art und Weise der Versendung steht im Ermessen des Verkäufers, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.
3. Lieferzeit/ Verzug
3.1 Vom Verkäufer angegebene Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich. Etwas anderes gilt nur dann, wenn in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich verbindliche Lieferfristen vereinbart sind.
3.2 Eine Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
3.3 Die Einhaltung der Lieferverpflichtungen durch den Verkäufer setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Bei Lieferungen ohne Montage ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unsere Betriebsräume verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
3.4 Im Falle nachträglicher übereinstimmender Änderung des Vertragsgegenstandes werden vereinbarte Lieferfristen unterbrochen und beginnen erneut.
3.5 Geraten wir in Verzug, so kann der Kunde neben Lieferung/Leistung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn uns Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung ist auf typischer Weise vorhersehbarer Schäden begrenzt.
3.6 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Materialverknappung, Abbau Steinbruch, etc., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer nach Unterrichtung des Käufers, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
3.7 Im Falle des Verzuges ist der Kunde, sofern er nicht Verbraucher ist, nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat mit dem Hinweis, dass er die Annahme des Vertragsgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne und die Frist erfolglos abgelaufen ist. Ein Rücktritt kann in diesem Fall nur erfolgen, wenn er schriftlich erklärt wird.
4. Transportschäden
4.1 Für Verbraucher gilt: Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so sind solche Fehler bitte möglichst sofort bei Annahme beim Zusteller zu reklamieren. Zudem ist bitte die Schadensmeldung unter Beifügung von Bildern unverzüglich dem Verkäufer mitzuteilen. Für den Kunden hat die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme für die gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere der Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.
4.2 Für Unternehmer gilt: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Unternehmer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab Lager. Alle Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstigen Nachlässen – zzgl. MwSt. und zzgl. Versandkosten.
5.2 Soweit ein Skontoabzug gewährt wird, kommt es für die Wahrung der Skontofrist auf den Zahlungseingang bzw. auf die Wertstellung des Verkäufers an.
5.3 Es wird Vorkasse oder Bar bei Erhalt der Ware ohne Abzug vereinbart. Werden abweichende Vereinbarungen getroffen, sind diese schriftlich ausgewiesen.
5.4 Der Kunde kommt mit der Entgeltforderung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet. Die Entgeltforderung ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Entgeltforderung gegenüber einem Unternehmer beträgt 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
5.5. Mit Gegenansprüchen kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferte oder abgeholte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Klage gemäß § 771 ZPO erhoben werden kann. (nachfolgend: Vorbehaltsware).
6.2 Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungs-Endbetrages (einschließlich MwSt.) die ihm aus der weiteren Veräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen dritte Erwachsene, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist, zustehen. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, so lange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, so können wir verlangen, dass uns der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
6.3 Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltssache.
6.4 Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Erfolgt die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
6.5 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
6.6 Im Verkehr mit Nicht-Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich dann auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Kunden in eine laufende Rechnung buchen (Kontokorrent-Vorbehalt). Im Verkehr mit Unternehmern ist während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus diesen Versicherungen werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.
7. Abnahme
Die Abnahme der Lieferung ist eine Hauptpflicht des Kunden. Nimmt er die Ware zum vereinbarten Termin nicht sofort in Empfang, so können wir die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten (insbesondere Lagerkosten) verlangen.
8. Gewährleistung und Garantien
8.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie wird durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
8.2 Wir leisten für unsere Baustoffe Gewähr für die Zeit von 5 Jahren, sofern der Kunde den Baustoff in der üblichen und vorgesehenen Weise für ein Bauwerk verwendet und ein Mangel der bei uns erworbenen Baustoffe zu einem Mangel eines Bauwerkes führt.
Ansonsten gilt eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren, bei einem Geschäft mit Nicht-Verbrauchern von 1 Jahre. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr, wenn es sich bei unserem Kunden um einen Verbraucher handelt; anderenfalls erfolgt der Verkauf von gebrauchten Sachen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.
8.3 Bei unerheblichen Mängeln ist die Nacherfüllung bei allen Lieferungen/Leistungen ausgeschlossen.
8.4 Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Wird die dort geregelte Anzeige unterlassen, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.
8.5 Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen werden jeweils gesondert bei Auftragsvergabe übergeben.
9. Haftung
9.1. Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt
bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
9.2 Alle Natursteine, die wir bemustern, beschreiben, abbilden oder zeigen, geltend als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessung, Farbe, Dekor, Struktur und Bearbeitung. Es handelt sich insoweit um Naturprodukte, welche Farb- oder Strukturabweichungen, Aderbildungen oder Einschlüsse aufweisen können, die materialbedingt und nicht vermeidbar sind. Abweichungen von Anschauungsstück und Ware und so genannte Schönheitsfehler (z. B. Farbabweichungen, Adern, offene Stellen usw.), die in der Natur des Gesteines liegen, bleiben ausdrücklich vorbehalten und stellen keinen Mangel dar.
9.3 Im Falle einer lediglich leichten oder mittleren fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder durch unsere Erfüllungsgehilfen ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt nicht, sofern wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wird nicht begrenzt.
9.4 Im Falle einer lediglich leichten oder mittleren fahrlässigen Pflichtverletzung übernehmen wir keine Haftung für Mangelfolgeschäden.
D) STREITBEILEGUNG
Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher bereit.
Der Verkäufer ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle teilzunehmen.
E) ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT
1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Sitz des Verkäufers.
2. Der Gerichtstand bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ist der Kunde Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sollte eine Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen tritt diejenige wirksame, die die Parteien vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen.
Stand, Dezember 2024
