Neuer Boden auf dem Balkon der Mietwohnung.

Bodenbelag auf dem Balkon der Mietwohnung

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Veröffentlicht: 30.04.2024 · Aktualisiert: 03.05.2024

Inhaltsverzeichnis
  1. Darf ich einen eigenen Bodenbelag auf meinem Balkon verlegen?
  2. Voraussetzungen für das Verlegen von eigenen Boden
  3. Wann muss ich meinen Vermieter fragen?

Als Mieter haben Sie das Recht, Ihre gemietete Fläche frei zu gestalten und dazu gehört auch der Boden Ihres Balkons. Wie so oft gibt es aber auch hier Einschränkungen, die beim Verlegen eines neuen Bodens auf Ihrem Balkon beachtet werden müssen. Entscheidend ist hier der § 546 im BGB, der die Rückgabepflicht und die Rückbauverpflichtung regelt.

Darf ich einen eigenen Bodenbelag auf meinem Balkon verlegen?

Kurz und knapp: Ja, als Mieter haben Sie das Recht, einen neuen Boden auf Ihrem Balkon zu verlegen. Dabei gibt es auch keine Begrenzungen, die das Material betreffen. Meistens werden witterungsbeständige Böden bevorzugt, denen Wind und Wetter nicht schaden. Witterungsbeständig sind beispielsweise Klick Steinteppiche, Holzfliesen aus Bambus oder auch PVC-Böden. Was die Montage betrifft, gibt es jedoch Einschränkungen, die unbedingt beachtet werden müssen.

Voraussetzungen für das Verlegen von eigenen Boden

baulichen Veränderungen

Bausubstanz des Balkons eingegriffen wird

ursprüngliche Zustand des Balkons beim Auszug des Mieters wiederhergestellt werden muss

Wann muss ich meinen Vermieter fragen?

Sie verkleben neue Fliesen auf dem Balkon

Sie verkleben Kunstrasen auf dem neuen Balkon

Sie verspachteln Steinteppich auf dem Balkon

schriftlich

Reinigung und Pflege eines Natursteinteppichs
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