Neuer Boden auf dem Balkon der Mietwohnung.

Neuer Bodenbelag am Balkon der Mietwohnung -
Das müssen Sie beachten

Als Mieter haben Sie das Recht, Ihre gemietete Fläche frei zu gestalten und dazu gehört auch der Boden Ihres Balkons. Wie so oft gibt es aber auch hier Einschränkungen, die beim Verlegen eines neuen Bodens auf Ihrem Balkon beachtet werden müssen. Entscheidend ist hier der § 546 im BGB, der die Rückgabepflicht und die Rückbauverpflichtung regelt.

Inhaltsverzeichnis

Darf ich einen eigenen Bodenbelag auf meinem Balkon verlegen?

Kurz und knapp: Ja, als Mieter haben Sie das Recht, einen neuen Boden auf Ihrem Balkon zu verlegen. Dabei gibt es auch keine Begrenzungen, die das Material betreffen. Meistens werden witterungsbeständige Böden bevorzugt, denen Wind und Wetter nicht schaden. Witterungsbeständig sind beispielsweise Klick Steinteppiche, Holzfliesen aus Bambus oder auch PVC-Böden. Was die Montage betrifft, gibt es jedoch Einschränkungen, die unbedingt beachtet werden müssen.

Voraussetzungen für das Verlegen von eigenen Boden

Generell gilt: Der Mieter darf seinen Balkon und auch den Balkonboden frei gestalten. Allerdings darf der Boden auf dem Boden nur verlegt werden, wenn keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden, ansonsten ist eine Genehmigung des Vermieters notwendig. Eine bauliche Veränderung liegt immer dann vor, wenn in die Bausubstanz des Balkons eingegriffen wird. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn der Boden mit dem Untergrund verklebt oder mit Schrauben befestigt wird. Außerdem gilt generell, dass der ursprüngliche Zustand des Balkons beim Auszug des Mieters wiederhergestellt werden muss. Der neue Bodenbelag sollte also leicht zu entfernen sein.

Wann muss ich meinen Vermieter fragen?

Wenn der neue Boden in die Bausubstanz des Balkons eingreift, ist eine Genehmigung des Vermieters zwingend notwendig. Das kann unter anderem bei folgenden Szenarien der Fall sein:

Sie verkleben neue Fliesen auf dem Balkon

Beim Verlegen von klassischen Fliesen werden die Fliesen mit Spachtelmasse mit dem Boden verklebt und greifen so in die Bausubstanz des Balkons ein. Hier ist also eine Genehmigung des Vermieters notwendig.

Sie verkleben Kunstrasen auf dem neuen Balkon

Auch beim Verkleben des Kunstrasens mit einem klassischen Montagekleber müssen Sie Ihren Vermieter um Erlaubnis fragen. Denn auch hier wird in die Bausubstanz des Balkons eingegriffen.

Sie verspachteln Steinteppich auf dem Balkon

Auch beim Verlegen des klassischen Steinteppichs wird aktiv in die Bausubstanz eingegriffen, da der Steinteppich mit dem Bindemittel auf dem Untergrund des Balkons verklebt wird.
Bei all diesen Szenarien müssen Sie unbedingt Ihren Vermieter um eine Erlaubnis fragen. Wichtig ist, dass diese Erlaubnis in schriftlicher Form vorliegt und alle baulichen Veränderungen auch schriftlich festgehalten werden, damit es im Nachhinein zu keinen Unklarheiten kommt.
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